Jugendfischereischein: Vereinfachung für Bayerns Fischernachwuchs
Seit dem 1. Januar 2025 können Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren in Bayern ohne Jugendfischereischein angeln. Möglich macht dies das „Zweite Modernisierungsgesetz“, das vom bayerischen Landtag verabschiedet wurde. Die Regelung bringt erhebliche Erleichterungen für Familien und die Nachwuchsförderung in der Angelfischerei.
Hier der Link zum Artikel des Landesfischereiverband Bayern.
Spontan mal fischen gehen
Falls es euch mal zwischendurch in den Fingern juckt und ihr spontan an die Weiher fahrt. Bitte daran denken, dass ihr immer ein volljähriges Vereinsmitglied an eurer Seite braucht. Also entweder mit jemand verabreden oder auf gut Glück schauen ob einer an den Weihern ist. Jeder Anwesende Fischer, der im Besitz eines Jahresfischeischeines ist, ist verpflichtet, euch zu beaufsichtigen.
Kinder unter 10 Jahre und das Angeln
Auszug aus der Bayerischen Fischerjugend im Landesfischereiverband Bayern e.V. >>>klick <<<